Berichtspflicht: Wer noch nachbessern muss

In einer aktuellen Studie des Instituts für ökologisches Wirtschaften (IÖW) wurde untersucht, wie gut Unternehmen, die von der Berichtspflicht zu nichtfinanziellen Informationen betroffen sind, auf deren Anforderungen vorbereitet sind. Dabei wird vor allem ersichtlich, dass vor allem diejenigen, die bislang nur Lageberichte veröffentlicht hatten, ihre Berichtspraktiken deutlich verbessern müssen.
Ab dem Jahr 2017 sind bestimmte große kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie große Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen dazu verpflichtet, darüber zu informieren, welchen Beitrag sie etwa zu Umwelt- und Klimaschutz leisten oder wie sie die Achtung der Menschenrechte entlang ihrer Liefer- und Wertschöpfungsketten sicherstellen. Unter die Berichtspflicht der Richtlinie 2014/95/EU, im deutschen Sprachgebrauch auch als CSR-Berichtspflicht bekannt, die diese und weitere Informationspflichten vorsieht, fallen voraussichtlich 522 große Unternehmen in Deutschland. Eine Untersuchung zeigt nun, dass viele Unternehmen gemessen an ihren Berichtsaktivitäten des letzten Jahres deutlich nachlegen müssen. Insbesondere die rund zwei Drittel der Unternehmen, die bislang lediglich in ihren Lageberichten sogenannte »nichtfinanzielle« Aspekte integrieren, müssen größere Leerstellen füllen, so die Studie »Deutsche Unternehmen vor der CSR-Berichtspflicht – Monitoring zur nichtfinanziellen Berichterstattung« des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung und der Unternehmensinitiative Future mit Förderung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
So zeigt die Studie, dass über 300 der voraussichtlich berichtspflichtigen Unternehmen für das Berichtsjahr 2016 lediglich Lageberichte veröffentlicht hatten. In dieser Berichtsform wurden, wenn überhaupt, nur in Ansätzen Angaben zu den durch die CSR-Berichtspflicht geforderten nichtfinanziellen Aspekten gemacht. Insbesondere Informationen zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung seien dort bislang kaum auffindbar. Unternehmen, die eigenständige Nachhaltigkeits- oder integrierte Berichte veröffentlichten, thematisierten hingegen fast alle im Gesetz genannten Aspekte – wenngleich Umfang und Tiefe der Angaben auch in diesen Fällen variierten. Zur Berichtspflicht zählen auch Angaben zu nichtfinanziellen Risiken, die sich aus der eigenen Geschäftstätigkeit sowie den Geschäftsbeziehungen, Produkten oder Dienstleistungen des berichtenden Unternehmens ergeben. Wie die Studienergebnisse zeigen, ist es in der überwiegenden Zahl der Unternehmen bislang jedoch keine gängige Praxis, über solche Risiken zu berichten.
Die Forscher weisen in ihrer Studie darauf hin, dass die Einführung der CSR-Berichtspflicht gegenüber der bisherigen Praxis der (nichtfinanziellen) Berichterstattung eine große Veränderung darstellt. Noch offen ist, welche Berichtsformen Unternehmen künftig nutzen, um der Berichtspflicht nachzukommen und welche Veröffentlichungszeitpunkte sie hierfür wählen. Zudem führen das IÖW und Future in diesem Jahr einen erneuten Durchgang des Rankings der Nachhaltigkeitsberichte deutscher Unternehmen durch. Neben den größten deutschen Unternehmen werden auch die Berichte von kleinen und mittleren Unternehmen in die Studie einbezogen. Die Teilnahmebedingungen für das Ranking sowie alle Termine stehen hier. Mit dem Ranking verfolgen IÖW und Future das Ziel, einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess in Richtung eines sozial und ökologisch verträglicheren Wirtschaftens zu unterstützen
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