Bundesregierung beschließt CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz

Am 21. September 2016 hat die Bundesregierung den vom Bundesjustiz- und Verbraucherschutzminister vorgelegten Entwurf des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes beschlossen. Durch die neue CSR-Richtlinie und die damit einhergehende Pflicht für Unternehmen auch über nichtfinanzielle Belange berichten zu müssen, soll die unternehmerische Verantwortung verstärkt werden. Von der neuen Berichtspflicht, die ab dem Geschäftsjahr 2017 in Kraft tritt, werden große, insbesondere börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern betroffen sein.
 
Folgende Regelungen sieht der Gesetzesentwurf vor:
 
↗ Betroffene Unternehmen müssen im Lage- beziehungsweise Konzernlagebericht oder einem gesonderten nichtfinanziellen Bericht Auskunft über wesentliche Risiken sowie Konzepte zu Arbeitnehmer-, Sozial- und Umweltbelangen, zur Korruptionsbekämpfung und zur Achtung der Menschenrechte geben.
↗ Bestimmte börsennotierte Unternehmen müssen ihre Erklärung zur Unternehmensführung durch eine Präzisierung der Diversitätskonzepte für Leitungsorgane erweitern.
↗ Sanktionsregelungen werden im Handelsbilanzrecht um Verstöße gegen die neuen Berichtspflichten erweitert, zudem wird der Bußgeldrahmen deutlich verschärft.
 
Deutschland ist verpflichtet, die Richtlinie bis zum 6. Dezember 2016 in nationales Recht umzusetzen.
 
Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen


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