Debatte im Bundestag: Nachhaltigkeits-Strategie verbesserungswürdig

Am 31. März 2017 diskutierten die Abgeordneten des Bundestages über die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2016 der Bundesregierung. Die Strategie orientiert sich an den 17 Nachhaltigkeitszielen der Agenda 2030 (SDGs) und ordnet jedem einzelnen der Ziele Indikatoren zur Fortschrittsmessung zu. Die Bundesregierung stellte im Zuge der Debatte dar, dass für 27 Indikatoren ein positiver Trend, bei 29 Indikatoren jedoch negative Tendenzen zu verzeichnen wären.
Lob und Kritik
Die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung gilt als eine der wenigen nationalen Strategien, die bereits gänzlich an den SDGs ausgerichtet ist, weshalb sie im internationalen Vergleich als fortschrittlich einzustufen ist. Klar wurde durch die Debatte allerdings auch, dass bei einigen der anvisierten Ziele noch enormer Handlungsbedarf besteht und noch einige fundamentale Positionen geklärt werden müssen. So wiesen VertreterInnen des Umweltministeriums darauf hin, dass ohne die Lösung von innerhalb der Strategie bestehenden Zielkonflikten keine ganzheitliche Erreichung der einzelnen Ziele möglich sei. Als Beispiel wurden neue Bauprojekte genannt, die zwar für die weltweit wachsende Bevölkerung benötigt würden, auf herkömmliche Bauweise jedoch bereits 40 Prozent des globalen CO2 Budgets aufbrauchen würden.
Von Seiten der Linken wurden zudem unzureichende Maßnahmen zur Armutsbekämpfung bemängelt. Beispielsweise reiche es der Bundesregierung, wenn es anderen EU-Bürgern im Schnitt schlechter gehe Deutschen, anstatt die Messlatte proaktiv höher zu legen, auch der Kampf gegen Ungleichheit sei äußerst zurückhaltend. Das Bündnis 90/Die Grünen kritisierte außerdem, dass Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels in den Koalitionsausschüssen nicht die Priorität hätten, die sie eigentlich haben sollten.
Auch die Wirtschaft ist gefragt
Für die Wirtschaft bedeutet der Kurs der Bundesregierung auf die SDGs vor allem, dass zu deren Erreichung mit nachfolgender Gesetzgebung zu rechnen ist. Unternehmen, die sich bereits jetzt damit auseinandersetzen, in welchen Bereichen sie auf welche Weise zur Erreichung der SDGs beitragen und wie sie ihre Strategien im Einklang damit ausrichten können, werden durch anstehende gesetzliche Vorgaben jedoch keine unerwarteten Entwicklungen befürchten müssen.
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