Frauen in Führungspositionen: Wie ein Gesetz zur »Zielgröße null« wird

Seit 2015 gibt es das »Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst« in Deutschland. Demnach mussten ab dem Jahr 2016 die neubesetzten Stellen von Aufsichtsräten zu mindestens 30 Prozent mit Frauen besetzt werden. Ferner müssen börsennotierte Unternehmen eine verbindliche Zielgröße für die Erhöhung des Frauenanteils in sämtlichen Führungspositionen festlegen. Mitinbegriffen ist davon auch die Führungsebene unterhalb des Vorstandes.
 

Frauenquote zeigt wenig Wirkung

Ein Blick auf die Praxis zeigt laut aktueller Studien von AllBright, dass ein Großteil der Unternehmen scheinbar von dieser Regelung wenig mitbekommen haben. So sitzen im März 2017 zu 93 Prozent Männer in deutschen Vorständen und bei der Rekrutierung wird von dieser Struktur nicht abgewichen. Auch die zu veröffentlichenden Zielgrößen bezüglich der Steigerung des Frauenanteils werden nicht wirklich ernst genommen. Demnach haben nur 16 Unternehmen überhaupt vor, die Frauenquote in ihrer Organisation anzuheben. 110 von 160 Firmen haben keine einzige Stelle im Vorstand durch eine Frau besetzt und wollen auch zukünftig von ihrer »Zielgröße null« nicht abweichen. Dabei vergibt ein Großteil deutscher Unternehmen enorme Chancen und Wettbewerbsvorteile, die sich aus einem vielfältigen Führungsteam sowie einem modernen und inklusiven Management ergeben.
 
AllBright Bericht 2017, AllBright Bericht 2016


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