Gleichberechtigung mit Nachdruck

Island beschließt mit einem neuen Gesetz zu Geschlechtergleichberechtigung die Abschaffung von unterschiedlichen Lohnniveaus zwischen Männern und Frauen. Unternehmen sollen nun zur gleichen Bezahlung von Frauen und Männern verpflichtet werden, bis 2022 soll der Gender Pay Gap geschlossen sein.
Nachholbedarf durch Politik erkannt
Anlässlich des Weltfrauentags am 8. März 2017 rückte das Thema Gender Pay Gap wieder in den Fokus der Öffentlichkeit. Die isländische Regierung macht den ersten Schritt, damit es dieses Jahr zu mehr kommt, als zu bloß eintägiger Aufmerksamkeit, die für den Rest des Jahres wieder verdrängt wird. Sie strebt durch gesetzliche Vorgaben das Schaffen struktureller Voraussetzungen für Gleichberechtigung an. Seit Jahren wird kritisch auf Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen hingewiesen, ohne dass sich merkliche Veränderungen ergeben. In Deutschland verdienten Frauen im Jahr 2015 im Durchschnitt um 21 Prozent weniger als Männer, ein Trend, der sich vor allem in der Privatwirtschaft am Stärksten widerspiegelt (weniger im öffentlichen Bereich). Zudem besetzen Frauen seltener Führungspositionen und arbeiten öfter in Teilzeitverhältnissen. Auch eine aktuelle McKinsey Studie zeigt, dass Unternehmen zwar immer häufiger Zugeständnisse zu Gleichberechtigung machen, diese aber nur selten in die Tat umsetzen. Durch mehr Gleichberechtigung in Gesetzgebungsprozessen, Fördermittel für Genderforschung und die öffentliche Unterstützung von Frauenprotesten soll Gender Mainstreaming in der isländischen Politik und Gesellschaft verankert werden.
Unternehmen im Fokus
Für Unternehmen, die bislang an einer geschlechterdiskriminierenden Gehaltspolitik festgehalten haben, bedeutet diese Entwicklung vor allem, interne Prozesse umstellen zu müssen und langfristige Planungen anzupassen. Zudem verpassen sie gewaltiges Potenzial, das Gleichberechtigung am Arbeitsplatz birgt – von besserer Leistung über MitarbeiterInnen-Bindung hin zu Innovation und der Erschließung neuer Märkte. In Island sollen sich Unternehmen, die mehr als 25 MitarbeiterInnen beschäftigen, nun alle drei Jahre zertifizieren lassen und beweisen, dass ihre Vergütungspolitik den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dem hingegen haben Unternehmen, die geschlechtergerechte Bezahlung von Anfang an in ihr Leitbild integriert haben, durch die gesetzlichen Auflagen keinen Mehraufwand zu befürchten. Und auch wenn derartige Vorgaben in Deutschland noch nicht besprochen werden, ist davon auszugehen, dass die Entwicklung gesetzlicher Vorgaben in Richtung höherer Anforderungen an Unternehmen gehen wird, als andersrum. Für Unternehmen, die sich mit dem Thema befassen möchten, hat eine UN Initiative das »WEPs Gender Gap Analysis Tool« entwickelt. Das Tool soll helfen, Lücken in der Unternehmenspraxis zu Verstößen der Geschlechtergerechtigkeit zu identifizieren und besser Entscheidungen für Ziele und Strategien zu treffen.
↗ WEPs Gender Gap Analysis Tool
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