Vorgaben für Konfliktmineralien unzureichend

Vor gut einem Jahr wurde im Europäischen Parlament einer Verordnung zugestimmt, die vorsieht, EU-Importeure sogenannter Konfliktmineralien zur Sorgfaltsprüfung ihrer Lieferanten zu verpflichten. So soll die Finanzierung von Menschenrechtsverletzungen durch den Mineralienhandel unterbunden werden. Die NGO Germanwatch kritisiert nun, dass Unternehmen bei den aktuellen Vorgaben der Kommission mit Scheinlösungen davonkommen könnten.
Die Verordnung besagt, dass ab Januar 2021 EU-Unternehmen, die Zinn, Tantal, Wolfram und Gold zur Verwendung in ihren Produkten kaufen, dazu verpflichtet sind, ihre Beschaffungspraxis offen zu legen. Die jeweiligen Behörden der Mitgliedsstaaten wären dann dafür verantwortlich, die Einhaltung der Sorgfaltspflicht zu überprüfen. Zinn, Tantal, Wolfram und Gold werden bei der Herstellung vieler Hightech-Geräte, in der Auto-, Elektronik-, Luftfahrt- Verpackungs-, Bau- und Beleuchtungsindustrie, sowie bei der Herstellung von Industriemaschinen und Werkzeugen verwendet. Nicht selten ist es in Ländern mit vielen Bodenschätzen und instabilen institutionellen Bedingungen der Fall, dass der Abbau von Rohstoffen illegal ohne Rücksicht auf Menschenrechte betrieben wird, und deren Verkauf Rebellengruppen und bewaffnete Aufstände unterstützt (beispielsweise in der Demokratischen Republik Kongo). Deshalb wird in dieser Hinsicht auch von »Konfliktmineralien« gesprochen.
Als eine Lösung des Problems schlägt die Kommission vor, Unternehmen sollten Mitgliedschaften in freiwilligen Industrieinitiativen beginnen. Dies würde laut aktuellem Diskussionsstand dafür reichen, die Anforderungen der Verordnung zu erfüllen. Unter den sich im Gespräch befindlichen Initiativen des Bergbausektors sind zwar viele, die Menschenrechtsverletzungen wie Landraub, Zwangsarbeit, Konfliktfinanzierung oder Wasserverschmutzungen vorbeugen sollen. Jedoch kontrolliere keine dieser Initiativen ausreichend, ob ihre Mitglieder die Anforderungen zur Verhinderung solcher Vorgänge auch tatsächlich erfüllen. Was von den Initiativen versprochen wird, kann Germanwatch in keiner Hinsicht überprüfen, was an deren Glaubwürdigkeit zweifeln lässt.
Gefordert wird stattdessen, betroffenen Unternehmen von staatlicher Seite zu auditieren und in regelmäßigen Abständen zu prüfen. Erst dann sollte die Kommission Unternehmen auf die angekündigte White-List schreiben, also ein Blankoscheck dafür, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Die Mitgliedschaft in zweifelhaften, freiwilligen Initiativen dürfte in dieser Hinsicht nicht als einziger Gradmesser dafür dienen. Zur Umsetzung der EU-Verordnung hierzulande wird Deutschland in diesem Jahr ein Durchsetzungsgesetz verabschieden. Germanwatch fordert diesbezüglich, dass das geplante Gesetz auch Transparenz darüber herstellt, welche Unternehmen davon betroffen sind. Sonst wäre es für die Öffentlichkeit nicht möglich darauf zu drängen, dass Unternehmen die Verordnung umsetzen
↗ Zur Studie über die Initiativen
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